Umzugskosten steuerlich absetzen

Wer beruflich übersiedelt, kann einen erheblichen Teil der Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Was anerkannt wird, was nicht, und welche Belege Sie schon während des Umzugs sammeln sollten.

Zuletzt geprüft am 25. September 2026 · Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung

Die kurze Antwort

Umzugskosten sind in Österreich absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, etwa bei Jobwechsel, Versetzung oder erstmaligem Dienstantritt an einem entfernten Ort. Sie gelten dann als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung. Alternativ zur Einzelabrechnung gibt es eine Pauschale von 764 € für Ledige und 1.528 € für Verheiratete, die nur einmal innerhalb von zwei Jahren angesetzt werden kann. Rein privat motivierte Umzüge sind nicht absetzbar.

Ein Umzug ist teuer, und ein Teil davon lässt sich zurückholen, aber nur unter einer Bedingung: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein. An dieser einen Voraussetzung scheitert der Abzug in der Praxis am häufigsten, und zwar nicht, weil das Finanzamt streng wäre, sondern weil die Voraussetzung enger ist, als die meisten annehmen.

Dieser Beitrag geht durch, was in Österreich anerkannt wird, worauf Sie bei den Belegen achten sollten und wie die Zahlen konkret aussehen. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls ist die Steuerberatung zuständig. Wir beschreiben hier den Rahmen, nicht Ihre persönliche Situation.

Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?

Der Wohnortwechsel muss seinen Grund im Beruf haben. Anerkannt sind typischerweise:

  • Antritt einer neuen Stelle an einem anderen Ort
  • Versetzung durch den Arbeitgeber
  • Erstmaliger Berufseinstieg mit Wohnortwechsel
  • Rückkehr aus einer Auslandsentsendung
  • Erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs, wenn dadurch täglich viel Zeit gespart wird

Nicht anerkannt sind Umzüge, deren Grund im Privaten liegt: größere Wohnung, schönere Lage, Familienzuwachs, Trennung, Kauf eines Eigenheims. Das gilt auch dann, wenn sich der Arbeitsweg dabei zufällig verkürzt, entscheidend ist der Anlass, nicht die Nebenfolge.

Der Nachweis der beruflichen Veranlassung

Halten Sie fest, was den Umzug ausgelöst hat: Dienstvertrag mit neuem Dienstort, Versetzungsschreiben, Bestätigung des Arbeitgebers. Diese Unterlagen sind wichtiger als jeder Tankbeleg, ohne sie fällt der ganze Abzug, mit ihnen ist der Rest Detailarbeit.

Pauschale oder Einzelnachweis?

Sie haben zwei Möglichkeiten, und Sie müssen sich für eine entscheiden.

 PauschaleEinzelnachweis
Höhe764 € (ledig)
1.528 € (verheiratet)
tatsächliche Kosten
Belege nötigneinja, alle
Häufigkeiteinmal in zwei Jahrenbei jedem beruflichen Umzug
Sinnvoll beikleinen Umzügen, EigenregieUmzugsfirma, größerem Haushalt

Die Faustregel ist einfach: Wenn Ihre nachweisbaren Kosten über der Pauschale liegen, nehmen Sie den Einzelnachweis. Eine Umzugsfirma für eine Zweizimmerwohnung kostet schon rund 500 bis 1.400 €, zusammen mit Material, Halteverbot und Fahrten liegen Sie damit bei einer ledigen Person fast immer über den 764 €.

Was Sie einzeln geltend machen können

PositionAnerkanntWorauf zu achten ist
Rechnung des Umzugsunternehmensjavollständige Rechnung mit ausgewiesener USt
VerpackungsmaterialjaBelege aufbewahren
Mietwagen bei EigenregiejaMietvertrag und Tankbelege
Fahrten zur WohnungssuchejaFahrtenaufzeichnung führen
Fahrten am UmzugstagjaKilometer dokumentieren
Doppelte Miete während der Kündigungsfristjabeide Mietverträge und Zahlungsnachweise
Maklerprovision neue Wohnungjasoweit beruflich veranlasst
Ummeldungen und BehördenwegejaGebührenbelege
Halteverbotszonejameist auf der Umzugsrechnung ausgewiesen
Einlagerung während des ÜbergangsjaRechnung des Lagerbetriebs

Was nicht absetzbar ist

Die Grenze verläuft dort, wo aus Umzugskosten Anschaffungen für die neue Wohnung werden. Nicht absetzbar sind daher:

  • Neue Möbel für die neue Wohnung: auch wenn sie nötig wurden, weil die alten nicht passen
  • Neue Küche oder Küchenmontage in der neuen Wohnung
  • Renovierung und Ausmalen am neuen Wohnort
  • Vorhänge, Lampen, Teppiche und ähnliche Einrichtung
  • Kaution für die neue Wohnung: die bekommen Sie ja zurück
  • Ihre eigene Arbeitszeit und die von Freunden und Familie

Ein Grenzfall, der öfter vorkommt: Ausmalen in der alten Wohnung, wenn der Mietvertrag es verlangt. Das gehört zur Beendigung des alten Mietverhältnisses und wird in der Regel eher anerkannt als eine Renovierung am neuen Ort. Halten Sie in dem Fall die Vertragsklausel bereit, die die Verpflichtung begründet.

Belege richtig sammeln: während des Umzugs, nicht danach

Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Position, sondern der fehlende Beleg. Legen Sie am Tag, an dem Sie den neuen Dienstvertrag unterschreiben, eine Mappe an, digital oder auf Papier, und sammeln Sie darin konsequent:

  1. Nachweis der beruflichen Veranlassung. Dienstvertrag, Versetzungsschreiben oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
  2. Beide Mietverträge mit Datum von Beginn und Ende.
  3. Alle Rechnungen rund um den Umzug: Firma, Material, Mietwagen, Lagerung, Halteverbot.
  4. Zahlungsnachweise zu doppelten Mieten, falls angefallen.
  5. Fahrtenaufzeichnungen für Wohnungsbesichtigungen und Umzugsfahrten: Datum, Zweck, Kilometer.

Fotografieren Sie Belege gleich mit dem Handy und legen Sie sie in einen Ordner in der Cloud. Thermopapier-Belege verblassen innerhalb weniger Monate, und ein unleserlicher Beleg ist so gut wie keiner.

Eintragen in die Arbeitnehmerveranlagung

Umzugskosten gehören zu den Werbungskosten. In FinanzOnline finden Sie die entsprechende Position im Bereich der Werbungskosten unter den sonstigen Positionen; im Formular L1 ist es das Feld für sonstige Werbungskosten.

Zwei Punkte, die vielen nicht bewusst sind: Erstens gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag, der automatisch berücksichtigt wird, Ihre Umzugskosten wirken sich steuerlich erst aus, soweit sie darüber hinausgehen. Zweitens können Sie die Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf zurückliegende Jahre einreichen. Ein Umzug aus 2023, den Sie damals vergessen haben, lässt sich also noch nachholen.

Ein Rechenbeispiel

Eine ledige Person übersiedelt wegen eines Jobwechsels von Wien in den Bezirk Mödling. Zweizimmerwohnung, Umzug mit Firma, einen Monat Doppelmiete.

PositionBetrag
Umzugsfirma, Komfort-Paket, 7 Stunden483 €
Halteverbotszone, zwei Adressen240 €
Verpackungsmaterial120 €
Fahrten zur Wohnungssuche, 6 Besichtigungen95 €
Doppelmiete, ein Monat890 €
Summe nachweisbar1.828 €
Pauschale zum Vergleich764 €

Der Einzelnachweis bringt in diesem Fall gut 1.064 € mehr an ansetzbaren Werbungskosten als die Pauschale. Was das an Steuerersparnis bedeutet, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einem mittleren Einkommen liegt die tatsächliche Ersparnis in der Größenordnung mehrerer hundert Euro. Deutlich mehr, als das Sammeln der Belege an Aufwand gekostet hat.

Belege-Checkliste zum Abhaken

Legen Sie diese Liste an dem Tag an, an dem Sie den neuen Dienstvertrag unterschreiben. Was jetzt gesammelt wird, muss später nicht rekonstruiert werden.

BelegWofürErledigt
Dienstvertrag oder VersetzungsschreibenNachweis der beruflichen Veranlassung☐
Alter Mietvertrag mit KündigungsschreibenNachweis Doppelmiete☐
Neuer MietvertragBeginn des neuen Mietverhältnisses☐
Rechnung der Umzugsfirmagrößter Einzelposten☐
Belege VerpackungsmaterialWerbungskosten☐
Mietwagenrechnung und Tankbelegebei Eigenregie☐
Fahrtenaufzeichnung WohnungssucheDatum, Ziel, Zweck, Kilometer☐
Zahlungsnachweise doppelte MieteKontoauszüge☐
Maklerrechnungsoweit beruflich veranlasst☐
Rechnung Halteverbotszonemeist auf der Umzugsrechnung☐
Rechnung Einlagerungfalls Übergangszeit☐
Gebührenbelege BehördenUmmeldungen☐

Fotografieren Sie jeden Beleg gleich mit dem Handy und legen Sie ihn in einen Ordner in der Cloud. Thermopapier verblasst innerhalb weniger Monate, und ein unleserlicher Beleg zählt nicht.

Grenzfälle, die häufig vorkommen

Doppelte Haushaltsführung statt Umzug

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort begründet, ohne den Familienwohnsitz aufzugeben, fällt nicht unter Umzugskosten, sondern unter die doppelte Haushaltsführung. Dort sind Miete der Zweitwohnung, Einrichtung in angemessenem Umfang und Familienheimfahrten ansetzbar, nach eigenen Regeln und Betragsgrenzen. Beides gleichzeitig geht nicht.

Umzug innerhalb desselben Ortes

Schwierig. Ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Stadt lässt sich nur selten beruflich begründen, weil sich am Arbeitsweg nichts Wesentliches ändert. Anerkannt wird es am ehesten dann, wenn der Arbeitgeber die Nähe zum Betrieb ausdrücklich verlangt, etwa bei Bereitschaftsdiensten. Ohne eine solche Anforderung ist die Chance gering.

Umzug in Erwartung einer Stelle

Wer umzieht, bevor der Vertrag unterschrieben ist, hat es schwerer: Die berufliche Veranlassung muss im Zeitpunkt des Umzugs bereits bestehen. Ein Dienstvertrag mit späterem Antrittsdatum genügt in der Regel; eine bloße Aussicht auf eine Stelle nicht. Wenn möglich, unterschreiben Sie zuerst und ziehen danach um.

Umzug nach Pensionsantritt

Nicht absetzbar, weil keine berufliche Veranlassung mehr besteht. Das gilt auch dann, wenn der Umzug unmittelbar mit dem Ende der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Bei Übersiedlungen ins Betreute Wohnen oder ins Pflegeheim kommen unter Umständen andere Positionen in Betracht, etwa als außergewöhnliche Belastung. Das ist aber ein anderer Prüfmaßstab und gehört in die Hände der Steuerberatung.

Beide Partner ziehen um, nur einer aus beruflichen Gründen

Dann ist die berufliche Veranlassung bei der Person gegeben, die den Anlass hat. Die Kosten des gemeinsamen Umzugs werden nicht automatisch geteilt, maßgeblich ist, wer sie getragen hat. In der Praxis werden sie meist bei der Person angesetzt, deren Berufsausübung den Umzug ausgelöst hat.

Für Selbstständige

Bei Selbstständigen und Unternehmerinnen laufen beruflich veranlasste Umzugskosten als Betriebsausgaben, nicht als Werbungskosten. Die Grundsystematik ist dieselbe, die Zuordnung in der Buchhaltung unterscheidet sich. Bei einer Verlegung des Betriebsstandorts sind die Kosten grundsätzlich betrieblich veranlasst; bei einem gleichzeitigen Wohnungswechsel wird aufgeteilt.

Wenn Wohnung und Arbeitsstätte zusammenfallen, etwa bei einem häuslichen Arbeitszimmer, wird es komplizierter, weil dann zwischen privatem und betrieblichem Anteil abzugrenzen ist. Das ist der Punkt, an dem sich eine Rücksprache mit der Steuerberatung tatsächlich rechnet.

Was Sie von uns bekommen

Eine vollständige Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, aufgeschlüsselt nach Leistungen, Transport, Montage, Material, Halteverbot. Genau in der Form, die das Finanzamt sehen will. Sagen Sie bei der Beauftragung Bescheid, wenn Sie eine besondere Aufschlüsselung brauchen, dann berücksichtigen wir das gleich.

Eine ordentliche Rechnung bekommen Sie bei uns immer

Mit ausgewiesener Umsatzsteuer und aufgeschlüsselten Leistungen, bereit fürs Finanzamt.
Umzug anfragen

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Was uns Kundinnen und Kunden rund um Rechnung und Finanzamt am häufigsten fragen.

Wenn der Wohnortwechsel seinen Grund im Beruf hat und nicht in privaten Wünschen. Typische Fälle: Antritt einer neuen Stelle an einem anderen Ort, Versetzung durch den Arbeitgeber, erstmaliger Berufseinstieg mit Wohnortwechsel, Rückkehr aus einer Auslandsentsendung sowie eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs. Nicht beruflich veranlasst sind Umzüge, die aus Gründen wie größerer Wohnung, schönerer Lage, Familienzuwachs oder Trennung erfolgen, auch dann nicht, wenn sich der Arbeitsweg dabei zufällig verkürzt.

764 € für Ledige und 1.528 € für Verheiratete. Die Pauschale kann ohne Einzelnachweis angesetzt werden, allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren und nur bei beruflicher Veranlassung. Ob Pauschale oder Einzelabrechnung günstiger ist, hängt vom Umfang ab: Wer eine Rechnung über 2.400 € von der Umzugsfirma hat, fährt mit dem Einzelnachweis deutlich besser.

In Betracht kommen unter anderem:
  • Rechnung des Umzugsunternehmens
  • Verpackungsmaterial und Mietwagen bei Eigenregie
  • Fahrtkosten zur Wohnungssuche und zur Übersiedlung
  • Doppelte Mietzahlungen während der Kündigungsfrist der alten Wohnung
  • Maklerprovision für die neue Wohnung, soweit beruflich veranlasst
  • Kosten für Ummeldungen und behördliche Wege
Nicht abzugsfähig sind Anschaffungen für die neue Wohnung, neue Möbel, Küche, Vorhänge oder Renovierungskosten am neuen Wohnort.

Alle. Die Rechnung der Umzugsfirma, Belege für Verpackungsmaterial, Mietwagenrechnung, Tankbelege, Fahrtenaufzeichnungen zur Wohnungssuche, Mietverträge beider Wohnungen und Nachweise über doppelte Mietzahlungen. Das Finanzamt fordert die Belege nicht automatisch an, kann sie aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist verlangen. Wer sie dann nicht hat, verliert den Abzug rückwirkend.

Als Werbungskosten. In FinanzOnline finden Sie den Punkt bei den Werbungskosten unter den sonstigen Positionen; im Papierformular L1 ist es das entsprechende Feld für sonstige Werbungskosten. Die Arbeitnehmerveranlagung können Sie für bis zu fünf zurückliegende Jahre einreichen. Ein vergessener Umzug lässt sich also nachholen.

Ja, auch bei Eigenregie sind die tatsächlichen Kosten ansetzbar: Mietwagen, Treibstoff, Verpackungsmaterial, Fahrten. Was Sie nicht ansetzen können, ist Ihre eigene Arbeitszeit oder die Ihrer Freunde. Das ist übrigens ein Punkt, der die Rechnung zwischen Eigenregie und Firma verschiebt: Eine ordentliche Rechnung eines Umzugsunternehmens ist absetzbar, ein Kasten Bier für die Helfer nicht.

Bei Selbstständigen laufen beruflich veranlasste Umzugskosten als Betriebsausgaben statt als Werbungskosten. Die Systematik ist ähnlich, die Zuordnung unterscheidet sich. Bei gemischter Nutzung, etwa wenn die Wohnung auch als Arbeitsstätte dient, wird aufgeteilt. Hier lohnt sich eine kurze Rücksprache mit der Steuerberatung, weil die Abgrenzung im Einzelfall knifflig sein kann.

Dann können Sie sie nicht zusätzlich absetzen, abgezogen werden kann nur, was Sie selbst getragen haben. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil, bleibt der von Ihnen bezahlte Rest ansetzbar. Achten Sie darauf, wie die Übernahme abgerechnet wird: Manche Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss, der als Teil des Entgelts behandelt wird, andere übernehmen die Rechnung direkt. Das macht steuerlich einen Unterschied.

Bewahren Sie die Unterlagen mindestens sieben Jahre auf. Das Finanzamt kann innerhalb der Verjährungsfrist nachfragen, und ohne Beleg fällt der Abzug rückwirkend weg. Fotografieren Sie Thermopapier-Belege gleich ab, Tankrechnungen und Kassabons verblassen innerhalb weniger Monate.

Solange der Bescheid noch nicht ergangen ist, können Sie ergänzen. Danach gibt es je nach Situation Möglichkeiten zur Berichtigung. Und unabhängig davon: Die Arbeitnehmerveranlagung lässt sich für bis zu fünf zurückliegende Jahre einreichen. Ein vergessener beruflicher Umzug aus den Vorjahren ist also meist noch zu retten.

Nein. Ein Wechsel innerhalb desselben Gebäudes oder derselben Anlage lässt sich praktisch nicht beruflich begründen. Gleiches gilt für einen Umzug in dieselbe Straße oder denselben Bezirk. Am Arbeitsweg ändert sich dadurch nichts Wesentliches.

Mit einer einfachen Aufzeichnung: Datum, Ziel, Zweck und gefahrene Kilometer. Ein Notizbuch oder eine Tabelle genügt, es braucht kein Fahrtenbuch im engeren Sinn. Ergänzend helfen Besichtigungstermine per Mail oder Inserate mit Datum, weil sie den Zweck belegen.

Bei beruflicher Veranlassung grundsätzlich ja, solange Sie in Österreich steuerpflichtig bleiben. Wird die Steuerpflicht ins Zielland verlagert, gelten die dortigen Regeln. Bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Dienstverhältnissen wird es schnell komplex. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, nicht für eine Faustregel.

Das könnte Sie auch interessieren

Adresse

Erlaufstraße 36/2
A-2344 Maria Enzersdorf

Route berechnen

Öffnungszeiten

  • Mo bis Fr
    08:00 20:00
  • Sa
    09:00 18:00