Wohnsitz ummelden in Wien und Niederösterreich

Die härteste Frist rund um einen Umzug in Österreich: Drei Tage. Was Sie brauchen, wohin Sie gehen, was es kostet und welche Fehler regelmäßig gemacht werden.

Zuletzt geprüft am 18. September 2026 · Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsauskunft

Die kurze Antwort

Nach einem Umzug innerhalb Österreichs müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen ummelden. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht die Vertragsunterschrift. Zuständig ist das Meldeservice der neuen Gemeinde oder, in Wien, jedes Magistratische Bezirksamt. Bei Versäumnis droht nach § 22 Meldegesetz eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 €. Die Ummeldung selbst ist kostenlos.

Von allen Behördenwegen rund um einen Umzug ist die Ummeldung der kürzeste und der mit der schärfsten Frist. Drei Tage sind wenig, wenn man gerade zwischen Kartons steht, und die meisten erfahren erst hinterher, dass sie überhaupt so knapp war.

Die gute Nachricht: Der Termin selbst dauert zehn Minuten und kostet nichts. Die weniger gute: Mit einem unvollständigen Meldezettel stehen Sie zweimal an.

Die Drei-Tage-Frist: Was genau zählt

Das österreichische Meldegesetz verlangt, dass jede Person, die in einer Unterkunft Unterkunft nimmt oder sie aufgibt, das binnen drei Tagen meldet. Der entscheidende Punkt wird häufig falsch verstanden: Maßgeblich ist der tatsächliche Bezug, nicht der Vertragsbeginn und nicht die Schlüsselübergabe.

Wer den Mietvertrag am 1. September unterschreibt, die Wohnung ausmalt und erst am 20. September einzieht, hat bis zum 23. September Zeit. Umgekehrt: Wer schon am 25. August mit einer Matratze einzieht, obwohl der Vertrag erst im September beginnt, ist ab diesem Tag meldepflichtig.

Verwaltungsstrafe bis 726 €

Die verspätete Meldung ist eine Verwaltungsübertretung. § 22 Meldegesetz sieht eine Geldstrafe von bis zu 726 € vor. Bei einer Überschreitung um wenige Tage wird in der Praxis meist nicht gestraft, wer sich aber monatelang nicht meldet, riskiert tatsächlich einen Strafbescheid. Unangenehm wird es zusätzlich, weil eine fehlende Meldung Folgeprobleme auslöst: bei Bank, Versicherung, Kfz-Zulassung und, in Wien, beim Parkpickerl.

Was Sie mitbringen müssen

  • Ausgefüllter Meldezettel. Das Formular gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Inneres, auf oesterreich.gv.at und in jedem Meldeamt. Es wird in Blockschrift ausgefüllt.
  • Unterschrift des Unterkunftgebers. Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer bestätigen damit, dass Sie dort tatsächlich wohnen. Ohne diese Unterschrift ist der Meldezettel unvollständig, und Sie werden weggeschickt. Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, unterschreibt selbst als Unterkunftgeber.
  • Amtlicher Lichtbildausweis. Reisepass oder Personalausweis. Ein Führerschein reicht nicht.
  • Bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich Reisedokument und, sofern vorhanden, der Aufenthaltstitel.

Für Kinder unter 14 Jahren meldet die gesetzliche Vertretung an. Für Personen, die nicht selbst kommen können, ist eine schriftliche Vollmacht möglich. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, wie sie ausgestaltet sein muss.

Wohin Sie gehen

In Wien

Zuständig ist das Meldeservice, das in jedem Magistratischen Bezirksamt eingerichtet ist. Sie können zu einem beliebigen Bezirksamt gehen, nicht nur zu dem Ihres neuen Bezirks. Das ist praktisch, wenn eines davon näher am Arbeitsplatz liegt. In vielen Bezirksämtern ist eine Terminvereinbarung online möglich und spart Wartezeit erheblich.

In Niederösterreich

Zuständig ist das Gemeindeamt der neuen Wohnsitzgemeinde, in Statutarstädten das Stadtamt oder der Magistrat. In den Gemeinden des Bezirks Mödling, Mödling, Maria Enzersdorf, Brunn am Gebirge, Perchtoldsdorf, Guntramsdorf, Wiener Neudorf und den übrigen, erledigen Sie das direkt im Gemeindeamt. Die Wartezeiten sind dort in aller Regel deutlich kürzer als in Wien; die Öffnungszeiten dafür begrenzter, oft nur an bestimmten Vormittagen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Meldezettel besorgen und ausfüllen. Herunterladen, ausdrucken, in Blockschrift ausfüllen. Wenn Sie gleichzeitig einen Wohnsitz aufgeben und einen neuen begründen, brauchen Sie zwei Formulare.
  2. Unterkunftgeber unterschreiben lassen. Am besten gleich bei der Schlüsselübergabe: Dann ist die Hausverwaltung ohnehin vor Ort. Nachträglich kann das ein paar Tage kosten, die Sie nicht haben.
  3. Zum Meldeservice. Mit Ausweis und Meldezettel. Der Termin selbst dauert wenige Minuten.
  4. Meldebestätigung mitnehmen und aufbewahren. Sie brauchen sie erfahrungsgemäß innerhalb der nächsten Wochen mehrfach: bei der Bank, bei Versicherungen, bei der Kfz-Zulassung, beim Parkpickerl-Antrag und manchmal beim neuen Arbeitgeber.

Haupt- oder Nebenwohnsitz und warum das zählt

Der Hauptwohnsitz ist dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt: wo Sie überwiegend wohnen, arbeiten und Ihre sozialen Bindungen haben. Jede Person hat genau einen Hauptwohnsitz, kann aber mehrere Nebenwohnsitze haben. Die Zuordnung ist keine freie Wahl, sondern richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Praktische Auswirkungen hat das an mehreren Stellen: Der Hauptwohnsitz bestimmt, wo Sie wahlberechtigt sind, welches Finanzamt zuständig ist, welche Gemeinde Ihre Ertragsanteile bekommt, und in Wien, für welchen Bezirk Sie ein Parkpickerl beantragen können.

Der am häufigsten übersehene Punkt

Beim Umzug innerhalb Österreichs wird nur der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet. Nebenwohnsitze müssen Sie aktiv abmelden, und zwar bei der Meldebehörde des jeweiligen Ortes. Wer das vergisst, bleibt unter Umständen jahrelang an einer Adresse gemeldet, an der er längst nicht mehr wohnt, mit allen Folgen für Zustellungen, Gebühren und Abgaben.

Sonderfälle

Umzug innerhalb derselben Gemeinde

Auch dann gilt die Drei-Tage-Frist. Es ändert sich nur die Adresse innerhalb desselben Melderegisters. Der Weg zum Amt bleibt derselbe.

Umzug ins Ausland

Wenn Sie Österreich verlassen, melden Sie Ihren Wohnsitz ab, ebenfalls binnen drei Tagen. Die Abmeldung ist wichtig, weil sonst weiterhin Gebühren und Abgaben anfallen können. Bei einer Übersiedlung in die Schweiz oder nach Deutschland kommen dort eigene Anmeldepflichten dazu, in Deutschland ebenfalls mit kurzer Frist. Näheres auf unseren Seiten zum Umzug in die Schweiz und zum Umzug nach Deutschland.

Vorübergehende Unterkunft zwischen zwei Wohnungen

Wer zwischen Auszug und Einzug bei Familie oder Freunden wohnt, muss sich streng genommen auch dort melden, wenn der Aufenthalt länger dauert. In der Praxis wird bei kurzen Zwischenzeiten von wenigen Tagen bis Wochen meist direkt an der neuen Adresse angemeldet, sobald der Einzug erfolgt ist. Wenn die Übergangszeit länger wird, fragen Sie im Zweifel beim Meldeamt nach. Ein Anruf klärt das schneller als jede Recherche.

Was nach der Ummeldung noch zu tun ist

Die Meldebehörde informiert nicht automatisch andere Stellen. Diese Liste sollten Sie innerhalb der ersten zwei Wochen abarbeiten:

StelleWarumDringlichkeit
Arbeitgeber und SozialversicherungLohnverrechnung, Zustellungenhoch
BankKartenversand, Kontoauszügehoch
VersicherungenHaushaltsversicherung gilt für die Adressehoch
Kfz-Zulassungbei Wechsel des politischen Bezirks Pflichthoch
Strom, Gas, InternetVertrag hängt an der Adressehoch
ORF-Beitragwird pro Wohnadresse erhobenmittel
FinanzamtZustellung von Bescheidenmittel
Parkpickerl (Wien)gilt nur für den Wohnbezirkmittel
Ärztin, Zahnarzt, ApothekeRezepte, Befundeniedrig
Vereine, Abos, OnlinehandelZustellungenniedrig

Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt ab, was Sie übersehen haben. Er ersetzt aber keine Ummeldung, sondern verschafft nur Zeit, und läuft nach einiger Zeit aus.

Sonderfall Wien: das Parkpickerl

Wer in Wien den Bezirk wechselt, verliert damit auch die Berechtigung für das bisherige Parkpickerl. Das Pickerl ist an den Hauptwohnsitz gebunden und gilt für den Wohnbezirk samt den festgelegten Überlappungszonen. Seit Oktober 2023 wird es nicht mehr geklebt, sondern über das Kennzeichen geprüft.

Praktisch bedeutet das: Beantragen Sie das neue Pickerl unmittelbar nach der Ummeldung, weil dafür die Meldebestätigung gebraucht wird. Bis es ausgestellt ist, gilt in der flächendeckenden Kurzparkzone die normale Gebührenpflicht, werktags von 9 bis 22 Uhr. Das Pickerl kostet in allen Bezirken 13 € pro Monat und wird für mindestens vier und höchstens 24 Monate ausgestellt.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Wenn Sie das alte Pickerl noch für einen längeren Zeitraum bezahlt haben, lässt sich die Restlaufzeit unter Umständen rückerstatten. Erkundigen Sie sich danach, wenn Sie deutlich vor Ablauf umziehen.

Sonderfall Kfz-Ummeldung

Ändert sich durch den Umzug der politische Bezirk, muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen wechselt entsprechend. Innerhalb desselben Bezirks genügt eine Adressänderung, das Kennzeichen bleibt.

Zuständig ist die Zulassungsstelle, die in Österreich bei den Versicherungen angesiedelt ist. Mitzubringen sind Zulassungsschein, Meldebestätigung, Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung und die Kennzeichentafeln. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr und den Kosten für neue Tafeln.

Der Weg von Wien in den Bezirk Mödling, oder umgekehrt, bedeutet immer einen Bezirkswechsel und damit ein neues Kennzeichen. Wer sein Wunschkennzeichen behalten will, sollte vorab klären, ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist.

Was digital geht und was nicht

Viele Amtswege lassen sich in Österreich inzwischen über oesterreich.gv.at und die ID Austria erledigen. Bei der Meldung ist das Bild gemischt.

VorgangDigital möglichAnmerkung
Meldezettel-FormularjaDownload und Ausfüllen am Rechner
Anmeldung des Wohnsitzesüberwiegend neinpersönliches Erscheinen für die Identitätsfeststellung
Terminvereinbarungmeist jain Wien und größeren Gemeinden
Meldebestätigung abfragenjaüber oesterreich.gv.at mit ID Austria
Abmeldung ins Auslandteilweiseje nach Gemeinde unterschiedlich
Adressänderung bei Behördenjaviele Stellen bieten Online-Formulare

Der Trend geht klar in Richtung digitaler Abwicklung, aber die Praxis unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Ein Blick auf die Website Ihrer Gemeinde vor dem Termin erspart im besten Fall den Weg, und im schlechtesten die Enttäuschung, dass es doch persönlich sein muss.

Die häufigsten Fehler

  1. Ab Vertragsbeginn gerechnet statt ab Einzug. Meist ist das kein Problem, weil man dadurch zu früh dran ist: Umgekehrt wird es unangenehm.
  2. Ohne Unterschrift des Unterkunftgebers erschienen. Der häufigste Grund, warum Leute zweimal gehen müssen.
  3. Führerschein statt Reisepass mitgebracht. Der Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis im Sinne des Meldegesetzes.
  4. Nebenwohnsitz nicht abgemeldet. Passiert regelmäßig und bleibt oft jahrelang unbemerkt.
  5. Meldebestätigung weggeworfen. Sie brauchen sie in den Wochen danach mehrfach.
  6. Kfz-Ummeldung vergessen. Bei Wechsel des politischen Bezirks ändert sich das Kennzeichen: Das ist verpflichtend, nicht optional.

Den Umzug selbst nehmen wir Ihnen ab

Den Behördenweg leider nicht, aber alles davor und danach.
Umzug anfragen

Häufige Fragen zur Ummeldung

Was rund um die Meldepflicht nach einem Umzug am häufigsten gefragt wird.

Drei Tage ab dem tatsächlichen Bezug der neuen Unterkunft. Entscheidend ist nicht, wann Sie den Mietvertrag unterschrieben oder die Schlüssel bekommen haben, sondern wann Sie tatsächlich eingezogen sind. Dieselbe Frist gilt umgekehrt für die Abmeldung, wenn Sie eine Unterkunft aufgeben.

Die verspätete Meldung ist eine Verwaltungsübertretung nach dem Meldegesetz. § 22 MeldeG sieht eine Geldstrafe von bis zu 726 € vor. In der Praxis wird bei geringfügiger Überschreitung meist nicht sofort gestraft. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht, und bei mehrmonatiger Verzögerung wird es unangenehm.

Drei Dinge:
  • Ausgefüllter Meldezettel, unterschrieben von Ihnen und vom Unterkunftgeber (Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer)
  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zusätzlich Reisedokument und Aufenthaltstitel
Für Kinder unter 14 Jahren meldet die gesetzliche Vertretung an; deren Ausweis wird ebenfalls benötigt.

Beim Umzug innerhalb Österreichs wird der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet, wenn Sie sich am neuen Ort anmelden. Achtung bei Nebenwohnsitzen: Die müssen Sie aktiv und gesondert bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Das wird regelmäßig übersehen, mit der Folge, dass jahrelang ein Nebenwohnsitz gemeldet bleibt, den es nicht mehr gibt.

Die An-, Ab- und Ummeldung selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie zusätzlich eine Meldebestätigung in besonderer Form oder mehrere Ausfertigungen benötigen. Dafür fällt eine geringe Verwaltungsabgabe an. Der einfache Meldezettel bei der Anmeldung ist kostenlos.

Für die Anmeldung ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen vorgesehen, weil die Identität festgestellt werden muss. Manche Amtswege rund um die Meldung, etwa die Abfrage einer Meldebestätigung, lassen sich über oesterreich.gv.at und die ID Austria elektronisch erledigen. Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Gemeinde, was dort angeboten wird; die Praxis unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Der Hauptwohnsitz ist dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt, wo Sie also überwiegend wohnen, arbeiten, Ihre Familie und Ihre sozialen Kontakte haben. Jede Person kann nur einen Hauptwohnsitz haben, aber mehrere Nebenwohnsitze. Der Hauptwohnsitz entscheidet unter anderem darüber, wo Sie wählen dürfen, welches Finanzamt zuständig ist und, in Wien besonders relevant, für welchen Bezirk Sie ein Parkpickerl bekommen.

Die Meldebehörde informiert nicht automatisch alle anderen Stellen. Selbst ummelden müssen Sie unter anderem: Arbeitgeber, Sozialversicherung, Bank, Versicherungen, Strom- und Gasanbieter, Internet und Telefon, ORF-Beitrag, Finanzamt, Schule oder Kindergarten, Ärztin oder Arzt sowie Abonnements und Vereine. Bei einem Wechsel des politischen Bezirks kommt die Kfz-Ummeldung dazu. Eine vollständige Liste finden Sie in unserer Umzugscheckliste.

Der Vorgang selbst dauert fünf bis zehn Minuten. Was Zeit kostet, ist die Wartezeit: in Wiener Bezirksämtern zu Stoßzeiten durchaus eine Stunde. Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung, wo sie angeboten wird, und meiden Sie Montagvormittag und die Tage rund um den Monatsersten.

Der Unterkunftgeber ist gesetzlich verpflichtet mitzuwirken. Verweigert er die Unterschrift, wenden Sie sich an die Meldebehörde. Dort gibt es Verfahren für solche Fälle. In der Praxis kommt das fast nur vor, wenn das Mietverhältnis strittig ist. Ihre Meldepflicht besteht unabhängig davon weiter.

Ja, für jede Person im Haushalt braucht es einen eigenen Meldezettel. Bei Kindern unter 14 Jahren meldet die gesetzliche Vertretung an und weist sich dabei selbst aus. Bringen Sie die Geburtsurkunde oder den Reisepass des Kindes mit, wenn es noch nicht im Melderegister erfasst ist.

Auch dort besteht Meldepflicht, und auch dort braucht es die Unterschrift des Unterkunftgebers. Bei einer Untermiete ist das der Hauptmieter, nicht der Eigentümer. Wichtig: Eine Anmeldung begründet kein Mietrecht und keine Rechte an der Wohnung. Das ist ein Missverständnis, das immer wieder zu unnötigen Diskussionen führt.

Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt können Sie den österreichischen Wohnsitz behalten, sofern Sie ihn tatsächlich weiter nutzen. Geben Sie die Wohnung auf, melden Sie ab, auch das binnen drei Tagen. Eine Abmeldung ins Ausland ist bei der bisherigen Meldebehörde möglich und verhindert, dass Gebühren und Zustellungen weiterlaufen.

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